COVID-19 Update – 29. März 2021

Aktuelle Informationen der „Corona Notbremse“ in Niedersachsen und Nordrhein – Westfalen, die ab dem 29.März gültig ist. Eine Notbremse tritt in Kraft, wenn der Inzidenzwert bei über 100 auf drei aufeinander folgenden Tage liegt.

Während den verschärften Maßnahmen gilt grundsätzlich für beide Bundesländer, dass ein Besuch im Einzelhandels oder in einer Kultureinrichtung, unter der Voraussetzung eines tagesaktuellen, negativen Schnelltests, möglich ist.

In Niedersachen dürfen sich, bei einer Inzidenz von über 100 innerhalb drei aufeinanderfolgenden Tage, ein Haushalt und eine weitere Person treffen. Dabei sind Kinder bis 6 Jahren ausgenommen. Für die Ostertage gibt es keine Ausnahmeregelungen.

  • Weitere Informationen für das Bundesland Niedersachsen finden Sie hier.

In Nordrhein –Westfalen dürfen sich im Falle einer Notbremse ein Haushalt und eine weitere Person treffen. Kinder bis 14 Jahre sind von dieser Regelung ausgenommen. Für die Ostertage vom 1.April bis zum 5.April dürfen sich zwei Haushalte mit bis zu fünf Personen treffen.

  • Weitere Informationen für das Bundesland Nordrhein-Westfalen finden Sie hier.

Reisen während des Osterurlaubs

Deutschland und die Niederlande raten dringend von touristischen Reisen ab. Da beide Länder sich gegenseitig zu Risikogebieten eingestuft haben besteht eine Quarantänepflicht.

Bei Einreise in die Niederlande mit dem Flugzeug muss ein negativer Coronatest vorliegen, der jedoch kein Ersatz für die Quarantäne ist. Grundsätzlich müssen alle Einreisenden für zehn Tage in Quarantäne, die man jedoch nach 5 Tagen durch einen negativen Test verkürzen kann.

  • Weitere Informationen zu Reisebeschränkungen in den Niederlanden finden Sie hier.

Das Gleiche gilt für Reisende aus den Niederlanden, die nach Deutschland kommen. Zusätzlich muss jedoch eine digitale Einreiseanmeldung erfolgen.

  • Weitere Informationen zu den Reisebeschränkungen in Deutschland finden Sie hier.
  • Die digitale Einreiseanmeldung können Sie hier
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