Spätestens ab dem 23. August gilt in Deutschland die 3G-Regel. Das schreibt die Bundesregierung auf ihrer Internetseite. In Nordrhein-Westfalen gilt die neue Corona-Schutzverordnung ab dem 20. August. In Niedersachsen sollen in der darauffolgenden Woche neue Regeln in Kraft treten. Demnach dürfen geimpfte, genesene oder getestete Personen Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime sowie Einrichtungen der Behindertenhilfe aufsuchen. Gleiches gilt für die Innengastronomie, den Besuch von Veranstaltungen in Innenräumen sowie die Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen, beim Sport im Innenbereich und bei der Beherbergung. Auch Schüler können die beschriebenen Angebote und Leistungen wahrnehmen, weil sie im Rahmen eines Schulkonzepts regelmäßig getestet werden.