Die Niederlande ändern den Farbcode für Deutschland von grün auf gelb. Auch wenn Deutschland damit noch kein Hochrisikogebiet ist, hat die Änderung Konsequenzen für Reisen von Deutschland in die Niederlande: Einreisende müssen nachweisen können, dass sie entweder geimpft, genesen oder getestet sind („3G-Regel“). Diese Regelung gilt ab dem 6. September 2021 für Personen ab 12 Jahren.
Für Grenzgänger, Studenten und Schüler gilt dies nicht, wenn sie nachweisen können, dass sie in dem einen Land wohnen und in dem anderen Land arbeiten, studieren oder zur Schule gehen. Dies kann durch Dokumente wie einen Mietvertrag, einen Arbeitsvertrag oder eine Immatrikulationsbescheinigung nachgewiesen werden. Die gleichen Regeln gelten für Reisende, die die Grenze für weniger als 12 Stunden überschreiten.
Personen, die mit dem Motorrad oder Auto in die Niederlande einreisen, ohne dort zu arbeiten oder zu studieren, müssen ebenfalls keinen Nachweis erbringen, wenn sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Sie halten sich weniger als 12 Stunden in den Niederlanden auf; oder
- Sie haben sich vor Ihrer Einreise in die Niederlande weniger als 12 Stunden in einem COVID-Risikoland/-gebiet aufgehalten; oder
- Sie haben sich vor Ihrer Einreise in die Niederlande in einem sicheren Land/Gebiet aufgehalten.
Weitere Informationen (Englisch): https://www.government.nl/topics/coronavirus-covid-19/visiting-the-netherlands-from-abroad/travelling-in-the-border-region