Am 26. Juni treten in den Niederlanden umfangreiche Lockerungen in Kraft. Als zentrale Regeln bleiben dann nur noch die Abstandsregel von 1,5 Metern sowie die allgemeinen Hygieneregeln bestehen. Damit greift in den Niederlanden der Schritt 4 des Etappenplans zur schrittweisen Öffnung während der Corona-Pandemie, welcher eine weitgehende Rückkehr zur Normalität vorsieht.
Damit verfällt auch weitgehend die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Lediglich dort wo die Einhaltung des Abstandes nicht möglich ist, gilt weiterhin die Maskenpflicht, wie beispielsweise in öffentlichen Verkehrsmitteln.
Veranstaltungen, bei denen kein Abstand eingehalten werden kann, werden ermöglicht sofern ein Test-, Genesenen- bzw. Impfnachweis vorgelegt werden kann. Dazu zählen beispielsweise Festivals oder Sportveranstaltungen.
Zusätzlich sind ab dem 30. Juni 2021 weitere genehmigungspflichtige Veranstaltungen unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.
Trotz der deutlich sinkenden Zahl an infizierten Personen und steigenden Anzahl an geimpften Personen, weist die niederländische Regierung darauf hin, dass die Pandemie noch nicht vorbei ist.
Die Niederlande werden weiterhin durch das Robert-Koch-Institut als Risikogebiet eingestuft. Ausgenommen sind von dieser Einstufung lediglich die Provinzen Groningen, Zeeland und Friesland, die aus deutscher Sicht seit dem 20. Juni nicht mehr als Risikogebiete gelten. Davon abgesehen bleiben die Einreisereglungen aus den Niederlanden unverändert.
Genauere Informationen zu den Einreiseregelungen und Ausnahmen, insbesondere im Bereich des kleinen Grenzverkehrs und der Grenzgänger, finden Sie auf der Website des GrenzInfoPunktes.
Zudem sind seit Montag (21. Juni 2021) in Niedersachen wesentliche Lockerungen für Landkreise und Kreisfreie Städte mit einer stabilen Inzidenz unter 10 in Kraft getreten. In diesen Regionen sind beispielsweise wieder Stadtführungen und Landschaftsführungen uneingeschränkt zulässig. Auch werden dort wieder Treffen mit mehr als 25 Personen drinnen oder mehr als 50 Personen draußen, unter Vorlage eines Test-, Genesenen- bzw. Impfnachweises, ermöglicht. Ähnlich wie in den Niederlanden entfällt auch dort dann die Abstandsreglung innerhalb von Clubs und Discotheken, sofern ein Testnachweis oder ein Nachweis über eine vollständige Impfung oder Genesung vorlegt werden kann.
Die Covid-Regeln in den Niederlanden und in Deutschland werden zurzeit regelmäßig angepasst. Wir bemühen uns, Sie darüber laufend zu informieren. Es gelten dabei immer die Informationen auf den Websites der deutschen und niederländischen Behörden. Kontaktdaten der zuständigen Behörden finden Sie auf der Website des GrenzInfoPunktes.