+++++++ Update: 26.05.2021 +++++++
Die wichtigsten Punkte für Grenzpendler und Grenzgänger kurz erläutert:
- Keine Anmeldepflicht und keine Quarantänepflicht.
- Nachweispflicht: Sie müssen sich zweimal pro Woche testen lassen. Dieser Test kann auch nach der Einreise, etwa am Arbeitsplatz, abgenommen werden. Die Regel, dass die Testabnahme bei Einreise max. 48 Stunden zurückliegen darf, gilt in diesem Falle nicht. Es muss nur nachgewiesen werden, dass eine Testung zweimal pro Woche erfolgt.
- Außerdem muss die Person nachweisen, dass sie als Grenzgänger/-pendler gilt. Zu diesem Zweck müssen Grenzpender/-gänger eine Bescheinigung in deutscher oder englischer Sprache mitführen, in der ihnen ihr Status bestätigt wird (z.B. Bescheinigung des Arbeitgebers, der Schule etc.).
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Am Donnerstag, 13. Mai 2021, ist eine neue Einreiseverordnung des Bundes in Kraft getreten, die die Anmelde-, Test-, Nachweis- und Quarantänepflichten für die Einreise nach Deutschland regelt. Auf der Website des GrenzInfoPunktes finden Sie eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte, die für den Grenzverkehr Niederlande-NRW und Niederlande-Niedersachsen relevant sind: Coronavirus und Grenzgänger – GrenzInfoPunkte.
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